Hitlers Doppelstrategie

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Der Begriff der Doppelstrategie Hitlers lässt sich von seinem widersprüchlichen Handeln ableiten, denn seine Reden, Regierungserklärungen und die ersten Handlungen suggerierten Außenpolitisch den Friedenswillen Deutschlands, desweiteren schienen die ersten vertraglichen Verbindungen diese Intention der Deutschen auch zu bestätigen. Auf der anderen Seite allerdings förderte Hitler zum gleichen Zeitpunkt eine enorme Rüstungsindustrie, die nicht nur die Aufrüstung Deutschlands nach sich zog, sondern auch mit der Militarisierung des öffentlichen Lebens einher ging. Möglich wurde dies durch die vorherige militärische Schwäche Deutschlands und dem Misstrauen des Auslandes gegenüber der neuen Regierung, sowie der Notwendigkeit des NS-Regimes. Desweiteren wollten die Nazis unbedingt eine gefestigte Stellung im Inland einnehmen, um sich im Inneren zu konsolidieren (aus dem Französisch/Lateinischem consolider bzw consolidare = festmachen, das Eigentumsrecht sichern).

Es gibt einige wichtige Ereignisse, die auf die scheinbar friedliche Intention Deutschlands -zumindest außenpolitisch- beziehen.

  • Im Mai des Jahres 1933 wurde trotz der kommunistischen Verfolgung in Deutschland, der Vertrag von Berlin zwischen den Deutschen und der Sowjetunion (von 1926) erneuert.
  • Durch den Abschluss des Viermächtepaktes am 15. Juli 1933, zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien, welcher durch Mussolini erst ermöglicht wurde, began Hitlers Außenpolitik Früchte zu tragen. Obwohl dieser Pakt niemals ratifiziert wurde bedeutete er doch zugleich die stillschweigende Akzeptanz des NS-Regimes. Außerdem stellte der Packt auch eine Umgehung des kollektivem Völkerbunddprinzips zugunsten traditioneller Machtpolitik zwischen einzelnen Ländern dar, welche für die NS-Regierung nicht gerade Nachteilhaft war, sondern sich als sehr entgegenkommend erwies.
  • Das Reichskonkordat vom 30. Juli 1933 durch das der Papst das NS-Regime politisch anerkannte, ermöglichte Hitler sich einen enormen Machtgewinn zu verschaffen. Das Konkordat verpflichtete die NS-Regierung dazu, das die katholische Religion frei im Land gelehrt bzw. ausgelebt werden dürfe, im Gegenzug mussten sich die Priester jedoch aus politischen Angelegenheiten des Staates heraushalten.
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