System der Weimarer Republik
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Das System der Weimarer Republik besaß einige Fehler, welche Gründe für die Zerstörung der Republik darstellen.
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Prinzipien der Weimarer Verfassung
Die Verfassung war die demokratischste Verfassung ihrer Zeit, da das Volk den Reichstag und den Reichspräsidenten wählen konnte. Somit war die Souveränität des Volkes doppelt repräsentiv.
Zusätzliche demokratische Privilegien der Verfassung:
- Beteiligung an Gesetzgebung durch Volksentscheid
- Fehlen einer Prozentklausel für Einzug von Parteien in den Reichstag
- Es gab 2 mächtige Instanzen: Reichskanzler und Reichspräsident
Probleme der Weimarer Verfassung
Die sehr starke demokratische Verfassung birgte allerdings viele Gefahren, die bei der Ausnutzung dieser Fehler, eine Diktatur errichten konnten.
Der Reichspräsident besaß eine sehr große Machtfülle:
- Artikel 25: Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen
- Artikel 53: Ernennung / Entlassung des Reichskanzlers
- Artikel 48: Notstandsverordnungsrecht: Reichspräsident konnte ohne den Reichstag Gesetze erlassen
- Reichspräsident hatte das Oberkommando über die Wehrmacht
Das Fehlen einer Prozentklausel brachte sehr viele Parteien in den Reichstag und damit war die Bildung von Regierungen erschwert. Desweiteren stand die Gesetzerlassung vor einem starken Interessenkonflikt.
Die Verfassung hatte keinen Schutz vor der Aussetzung der Grundrechte sowie Menschenrechte. Die Verfassung konnte somit ausgeschaltet werden und die Demokratie hintergangen werden.
Bewertung durch Historiker
Eberhalb Kolb (1984): "Der Reichspräsident sollte ein starkes Gegenwicht gegen das Parlament bilden, er war quasi ein Ersazkaiser."
Hans Boldt (1987): "Der Reichspräsident stellte kein Gegenwicht zum Parlament dar, sondern ein Nothelfer bei Versagen der parlamentarischen Gesetzesmäßigkeit."
Bewertung durch Heiber
Heiber vertritt die These, dass die Verfassung gut sei, aber die Zeitumstände schlecht waren:
- Das Obrigkeitsdenken der Deutschen blieb bestehen (Deutsche wollten eine Autorität als Herrscher)
- Die Deutschen hatten Sehnsucht nach einem Führer in Zeit in der Not
- Heiber bewertet die Verfassung positiv: Verfassung sei ein guter Kompromis zwischen freiheitlichen Aspekten und Beschränkungen
- Die Kritik an der Verfassung sei überzogen
Bewertung durch Winkler
Winkler vertritt die These, dass das Volk die Verfassung nur hingenommen, aber nicht angeommen habe.
- Das Wahlrecht bzw. die Volksklausel sei nicht entscheidend für den Aufstieg Hitlers gewesen
- Ein anderes Wahlrecht sei 1919 nicht durchsetzbar gewesen, weil man das Wahlrecht des Kaiserreiches verbessern wollte.
